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Förderung & Finanzierung

Förderung &
Finanzierung

Die "Richtlinie zur Förderung von Unternehmen, Freiberuflern und Existenzgründern in der Stadt Delmenhorst" (kurz: KMU-Richtlinie) steht ortsansässigen Unternehmen, Existenzgründer:innen und ansiedlungswilligen Betrieben offen. Gefördert wird die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen bei zeitgleicher Umsetzung von Investitionsvorhaben im Stadtgebiet. Auch nicht investive Maßnahmen in die Digitalisierung, Beratung und Markterschließung sind förderfähig. Gründer:innen können Mietkostenzuschüsse erhalten.

Innovative Branchen wie z.B. Unternehmen mit dem Schwerpunkt künstliche Intelligenz, Medizintechnik und E-Mobilität sollen in der Förderrichtlinie finanziell besonders unterstützt werden.

 

Antragstellung
für Fördermittel

Ein investitions- oder maßnahmenbezogenes Vorhaben kann nur gefördert werden , wenn es vorher schriftlich beantragt wird. Eine Antragstellung vor Beginn des Vorhabens ist zwingend notwendig, um die grundsätzliche Förderfähigkeit sicherzustellen. Ferner müssen die Antragsformulare im Original bei der dwfg eingehen.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass Bescheide über eine Förderung erst erlassen werden dürfen, wenn die Haushaltssatzung der Stadt Delmenhorst in Kraft getreten ist. Über den konkreten Zeitpunkt können derzeit keine Angaben gemacht werden. Die Möglichkeit der Antragsstellung bleibt davon unberührt.

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:

Hilfestellung

Das Team der Wirtschaftsförderung hat ein Tutorial zur Unterstützung bei der Antragsstellung erstellt. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung führt Sie durch alle Punkte des Antragsformulars.


Beratungen zu den Fördermöglichkeiten 

  1. • der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank),
  2. • der KfW-Bank
  3. • weiterer Förderinstitutionen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union

können Sie bei uns ebenfalls gerne in Anspruch nehmen.

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